Ab Juni 2017 sollen die Roaming-Gebühren innerhalb der EU abgeschafft werden. Eine Idee der EU-Kommission die Nutzung im Ausland auf 90 Tage zu begrenzen, stieß kürzlich auf massive Kritik und wurde zurückgezogen. Nun gibt es einen neuen Vorschlag aus Brüssel, der ohne ein zeitliches Limit auskommt.
Netzbetreiber erhalten Abmahnrecht
Der neue EU-Vorschlag sieht vor, dass es bei der Nutzung im Ausland keine Zeitbegrenzung geben soll. Zudem surfen und telefonieren die Nutzer im Ausland zu regulären Inlandspreisen. Das vereinbarte Datenvolumen soll auch im Ausland zur Verfügung stehen. Für die Netzbetreiber sieht die EU-Kommission einige Regelungen vor, mit denen einem Missbrauch vorgebeugt werden soll. Nutzer sollen nicht im Ausland eine günstige SIM-Karte erwerben und diese dann im Heimatland nutzen. In bestimmten Fällen soll der Netzbetreiber daher das Recht erhalten, eine Abmahnung auszusprechen. Das kann der Fall sein wenn der Datenverkehr im Ausland den des Inlands übersteigt. Auch wenn die SIM-Karte im Inland nicht verwendet wird, sondern lediglich zum Roaming im Ausland genutzt wird, soll eine Abmahnung möglich. Die Abmahnregelung gilt zudem für Nutzer, die mehrere SIM-Karten im Ausland verwenden. In diesem Zusammenhang dürfen die Anbieter künftig also das Nutzungsverhalten ihrer Kunden erfassen. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europarlament Herbet Reul betonte in diesem Zusammenhang, die Netzbetreiber dürften nicht zu einer Art „Roaming-Polizei“ werden
Aufpreis bei missbräuchlicher Nutzung
Kommt es zu einer missbräuchlichen Roaming-Nutzung, sieht die EU einen Aufpreis vor. Das dürfen maximal 4 Cent pro Telefonminute, 1 Cent pro SMS sowie 0,85 Cent für ein MB Datenvolumen sein. Unter bestimmten Umständen wie der Preisanpassung in einem der EU-Länder soll die Erhöhungsmöglichkeit ebenfalls bestehen. Die nationale Regulierungsbehörde soll die Anpassung zunächst genehmigen. Bis Mitte Dezember sind Beratungen über den neuen Roaming-Vorschlag geplant, danach soll eine Abstimmung erfolgen.